Der Begleitende Dienst in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen

    Gemäß § 10 Abs. 1, Satz 1 der Werkstättenverordnung (WVO) gewährleistet der Begleitende Dienst in Werkstätten für behinderte Menschen die soziale, pädagogische, medizinische und pflegerische Betreuung der Behinderten.

    Unser engagiertes Team setzt sich aus erfahrenen Sozialpädagogen, Heilpädagogen und Sozialarbeitern zusammen. Unsere Hauptaufgabe besteht darin, die effektive Zusammenarbeit zwischen Geschäftsführung, Produktionsabteilung und unseren Werkstättlern zu koordinieren. Regelmäßige wöchentliche Besprechungen, an denen auch die Wohnhausleitung des Elisabeth Vormfelde Wohnhauses und des neuen Wohnhauses Eving teilnehmen, dienen dem Austausch von Informationen, der Besprechung von Problemfällen und der Entwicklung von Konzepten. Im Mittelpunkt stehen hierbei unsere Werkstättler, ihre Angehörigen und Betreuer. Wir stehen unterstützend zur Seite in Krisensituationen, diskutieren häufig über erkrankte Werkstättler und planen entsprechende Vertretungsmaßnahmen.

    Ein Großteil unserer Arbeit besteht in organisatorischen Aufgaben, wie der Koordination von Busfahrten, der Planung von Mahlzeiten, der Klärung von Abwesenheiten oder Abholungen, sowie der Organisation von Aktivitäten am musischen Nachmittag. Auch die Betreuung von Werkstättlern, die sich unwohl fühlen und einen Besuch beim Betriebsarzt benötigen, ist Teil unserer täglichen Aufgaben.

    Jedes Teammitglied übernimmt spezifische Aufgabenbereiche, um eine effiziente Organisation sicherzustellen. Zu unseren weiteren Aufgaben zählt der Umgang mit Behörden, das Stellen von Anträgen, das Führen von Telefonaten sowie die Teilnahme an Anhörungen des Amtsgerichts und Begutachtungen des Gesundheitsamts.

    Mehrmals im Jahr findet der Fachausschuss statt, bei dem Vertreter der Werkstatt, des zuständigen Arbeitsamts und des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe zusammenkommen. In diesen Sitzungen wird darüber abgestimmt, wer in das Eingangsverfahren aufgenommen wird, wer im Berufsbildungsbereich verbleibt und wer in den Arbeitsbereich wechselt. Hierbei stehen die Kostenträger und die Werkstatt im regen Austausch, um die bestmöglichen Entscheidungen für die individuellen Bedürfnisse der Werkstättler zu treffen.

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