Jedes Unternehmen ist verpflichtet, 5 % seiner Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen. Ist das nicht möglich, ist eine Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe zu entrichten.
Die können Sie mit uns sparen:
Durch Vergabe von Aufträgen an die WÜT beschäftigt das Unternehmen indirekt Schwerbehinderte. Aufgrund der gesetzlichen Regelung können 50% des auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallenden Teils des Gesamtrechnungsbetrages auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden.
Zwei Beispiele belegen, wie sich die Zusammenarbeit mit unserer Werkstatt für Ihr Unternehmen rechnen kann. Grundlage ist ein Unternehmen mit 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, das drei Arbeitsplätze für schwerbehinderten Menschen einrichten müsste, jedoch aufgrund der Arbeitsinhalte nur einen solchen Arbeitsplatz besetzen kann. Somit ist für die nicht besetzten Pflichtplätze eine Ausgleichsabgabe in Höhe von derzeit 3.120 €(12 x 260 €) pro Jahr und Arbeitsplatz zu zahlen. Das sind 6.240 € Ausgleichsabgabe pro Jahr.
Des Weiteren ist von der Finanzbehörde anerkannt, dass wir ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten, mildtätigen Zwecken dienen. Daher kommt nach den gesetzlichen Bestimmungen nur der verminderte Mehrwertsteuersatz von 7% zum Tragen.